Wohnung mit Rheinsicht in Büsingen am Hochrhein bei Abendstimmung

Immobilien zwischen der Schweiz und Deutschland – sicher kaufen und verkaufen

FREITAG IMMO begleitet Käufer und Verkäufer bei Immobiliengeschäften über die Landesgrenze: in Büsingen am Hochrhein, im Landkreis Konstanz und am Bodensee. Wir kennen beide Rechtssysteme und koordinieren Notariat, Grundbuch, Finanzierung und steuerliche Fragen.

Büsingen – deutsches Recht, Schweizer Alltag

Büsingen ist eine deutsche Exklave, umgeben von Schweizer Gebiet und Teil des Schweizer Zollgebiets. Im Alltag wird mit Franken bezahlt, beim Immobilienkauf gelten jedoch deutsches Recht und deutsches Notariat. Genau diese Mischung führt zu Fragen, die wir täglich beantworten.

Unsere Leistungen

  • Bewertung von Liegenschaften in Büsingen und in der deutschen Grenzregion
  • Vermarktung an Käufer aus der Schweiz und aus Deutschland
  • Koordination mit deutschem Notariat und Grundbuchamt
  • Unterstützung bei Finanzierung in Franken oder Euro
  • Hinweise zu Grunderwerbsteuer, Grundsteuer und Doppelbesteuerung – gemeinsam mit Steuerexperten
  • Neubauvermarktung, etwa der Projekte RHYSLING und Rheingut in Büsingen
Neubau RHYSLING direkt am Rhein in Büsingen bei Schaffhausen

Was Schweizer Käufer wissen sollten

  1. Der Kaufvertrag wird von einem deutschen Notar beurkundet.
  2. Zum Kaufpreis kommen Grunderwerbsteuer, Notar- und Grundbuchkosten.
  3. Die Eigentumsübertragung erfolgt erst nach Eintrag im deutschen Grundbuch.
  4. Bei Neubauten regelt die deutsche Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) die Zahlung in Raten nach Baufortschritt.

Häufige Fragen

Dürfen Schweizer in Büsingen eine Immobilie kaufen?

Ja. Für Käufer aus der Schweiz gibt es beim Erwerb in Deutschland keine besonderen Bewilligungspflichten.

In welcher Währung wird der Kaufpreis bezahlt?

Das wird im Kaufvertrag festgelegt. In Büsingen sind sowohl Franken als auch Euro üblich; das Währungsrisiko sollte bei der Finanzierung berücksichtigt werden.

Gilt die Lex Koller auch in Büsingen?

Nein. Die Lex Koller ist ein Schweizer Gesetz und betrifft den Erwerb von Grundstücken in der Schweiz durch Personen im Ausland.

Grenzüberschreitendes Vorhaben besprechen

Ingo Grünig und das Team von FREITAG IMMO beraten Sie persönlich – telefonisch, vor Ort oder im Sitzungszimmer beim Bahnhof Schaffhausen.

052 624 13 13info@freitagimmo.ch