Eigentumswohnung mit gedeckter Terrasse im Neubau Am Palmenweg, Thayngen

Stockwerkeigentum begründen – vom Mehrfamilienhaus zu Eigentumswohnungen

Wer ein Mehrfamilienhaus in einzelne Eigentumswohnungen aufteilen will, muss Stockwerkeigentum begründen. FREITAG IMMO erarbeitet Aufteilungsplan, Wertquoten und Reglement und koordiniert Notariat und Grundbuch – für Neubauten ebenso wie für bestehende Liegenschaften.

Wann Stockwerkeigentum sinnvoll ist

  • Neubauprojekte, deren Wohnungen einzeln verkauft werden sollen
  • Mehrfamilienhäuser, die schrittweise oder an Mieter verkauft werden
  • Erbengemeinschaften, die jedem Erben eine eigene Wohnung zuweisen möchten
  • Familien, die Generationenwohnen rechtlich sauber regeln wollen

Die Bausteine

  • Aufteilungsplan: zeigt, welche Räume zu welcher Einheit gehören und was gemeinschaftlich bleibt
  • Wertquoten: bestimmen Stimmkraft und Kostenanteil jeder Einheit; wir berechnen sie nachvollziehbar nach Fläche, Lage und Ausbau
  • Sondernutzungsrechte: etwa für Gärten, Terrassen oder Parkplätze
  • Reglement: regelt Nutzung, Kostenverteilung, Erneuerungsfonds und Verwaltung
  • Begründungsakt: wird öffentlich beurkundet und im Grundbuch eingetragen
Mehrfamilienhaus mit Blick auf den Randen bei Schaffhausen

Ablauf

  1. Bestandesaufnahme mit Plänen und Grundbuchauszug
  2. Entwurf von Aufteilung, Wertquoten und Sondernutzungsrechten
  3. Ausarbeitung des Reglements
  4. Abstimmung mit Notariat und Grundbuchamt
  5. Beurkundung, Eintrag und auf Wunsch Übernahme der Verwaltung

Häufige Fragen

Kann Stockwerkeigentum vor dem Bau begründet werden?

Ja. Bei Neubauten ist die Begründung vor Fertigstellung üblich, damit Wohnungen ab Plan verkauft werden können. Massgeblich ist dann der Aufteilungsplan.

Wie werden Wertquoten festgelegt?

Sie werden als Bruchteile des Ganzen festgelegt und orientieren sich in der Praxis an Fläche, Lage im Gebäude, Ausbau und Nutzungsrechten. Eine nachvollziehbare Berechnung beugt späterem Streit vor.

Brauche ich zwingend ein Reglement?

Gesetzlich ist es nicht vorgeschrieben, in der Praxis aber unverzichtbar. Ohne Reglement gelten nur die allgemeinen Bestimmungen des ZGB, die viele Alltagsfragen offenlassen.

Aufteilung besprechen

Ingo Grünig und das Team von FREITAG IMMO beraten Sie persönlich – telefonisch, vor Ort oder im Sitzungszimmer beim Bahnhof Schaffhausen.

052 624 13 13info@freitagimmo.ch